Samstag, 20. April 2024
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[Exklusiv] Grazer Sauna kämpft gegen Bordell-Verdacht

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Der Grazer Sauna-Treff „Babylon“ kämpft um seinen guten Ruf: Nachdem eine Gratis-Zeitung das Lokal in die Nähe des Rotlichts gerückt hat, hat diese jetzt Post vom „Babylon“-Anwalt bekommen.

In dem Schreiben, das GGG.at exklusiv vorliegt, kämpft Anwalt Christian Hacker gegen den Artikel „Sauna oder Geheim-Bordell?“, der im „Grazer“ vom 14. März erschienen ist. Da der Artikel „in keiner Art und Weise den Tatsachen“ entspreche, droht Hacker mit einer Klage wegen Kreditschädigung und fordert eine Gegendarstellung.

Zunächst stört den Anwalt und seine Mandanten, dass der Artikel im Grazer vermutet, „dass in diesem Treff auch homosexuelle Dienste gegen Geld angeboten werden“ – und das auch noch mit einem alten Foto der Location illustriert, als dort nämlich wirklich noch das Bordell „Bora Bora“ residierte.

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„Das ist unrichtig“, heißt es in dem Anwaltsbrief: „Richtig ist vielmehr, dass in der Feuerbachgasse ehemalig ein Swinger-Treff bestanden hat, sowie auch ehemalig ein Bordell.“ Jetzt gebe es dort eine Sauna, kein Bordell: „In diesem Bar Sauna-Treff kann jeder Mann und jede Frau – soferne volljährig – dem Saunavergnügen in gepflegter Atmosphäre nachkommen und sich in Ruheräumen entspannen“, erklärt der Anwalt den Redakteuren den Unterschied zwischen einem Bordell und einem Sauna-Treff.

Auch der Beamte der „Sitte“, der dem „Grazer“ von einer Razzia erzählt haben soll, will dem „Babylon“-Anwalt gegenüber nicht mit der Presse über die Sauna gesprochen haben. Durch den Artikel werde allerdings „der Gesamteindruck erweckt, wie wenn der Betrieb meiner Mandantschaft im ‚Fahndervisier‘ stehen würde. Dies ist unrichtig, da Kontrollen weder geplant sind, noch jemals durchgeführt werden“, so der Anwalt.

Genauso wehrt sich das „Babylon“-Team gegen die Behauptungen des „Grazer“, die Beamten hätten bei einer Razzia stimulierende „Liebes-Pops“ beschlagnahmt. „Es wurden von meiner Mandantschaft weder diesbezügliche ‚Spezialgetränke‘ ausgeschenkt, noch (…) werden seitens meiner Mandantschaft auch keine derartigen Getränke oder ähnliche Getränke die ‚besondere sexuelle Gefühle‘ wecken sollen, geführt.

Außerdem verwehrt sich das „Babylon“ dagegen, eine reine Schwulensauna zu sein. Gegen die Formulierung „Homo-Sauna-Treff“ protestiert der Anwalt ebenfalls, „da das Publikum, welches das Lokal meiner Mandantschaft frequentiert, ausgewogen beiden Geschlechtern zuzuzählen ist“.

Nun fordert der Anwalt unter anderem Schadenersatz und eine Gegendarstellung nach dem Mediengesetz. Außerdem soll, so der Anwalt, in der nächsten Ausgabe des „Grazers“ eine redaktionelle Richtigstellung erfolgen.

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