Freitag, 29. März 2024
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Wien stellt Eingetragene Partner im Landesrecht gleich

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Die Stadt Wien wird schwule und lesbische Paare, die eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, bis 1. September offiziell in allen Landesgesetzen gleichstellen. Dies betrifft viele verschiedene Einzelgesetze.

Dem Beginn macht der Landtag bereits heute mit der Verabschiedung einer Wahlrechtsänderung: Das Wort „Familiennamen“ wird um den für Eingetragene Partnerschaften vorbehaltenen Begriff „Nachnamen“ ergänzt. Die weiteren, noch ausstehenden Änderungen sollen im kommenden Landtag am 1. Juli erfolgen. In Kraft treten werden diese Regelungen dann am 1. September.

Geändert werden müssen unter anderem das Tanzschul- oder Kinogesetz, die Unfallfürsorge bis zum Leichenbestattungsgesetz. Hier wird etwa die Formulierung „Familienangehörige von Verstorbenen“ um Lebenspartner ergänzt. Außerdem wird es eine Sammelnovelle zur Gleichstellung im Wiener Dienstrecht geben.

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Die Grüne Forderung nach einer Generalklausel wird von der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger abgelehnt: Man suggeriere, dass mit der Generalklausel alle Probleme gelöst würden – das sei nicht der Fall. Eine Generalklausel bedeute, dass überall wo „hetero“ stehe, „homo“ mitgemeint sei. „Das widerspricht meiner Vorstellung von Gleichstellung ohne Wenn und Aber fundamental“, so Frauenberger.

Bis zum heutigen Tag sind 102 schwule und lesbische Paare in Wien eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen. Überdies gibt es weitere 131 Anmeldungen dazu.

Links zum Thema

  • homoehe.GGG.at: Alle Informationen zur Eingetragenen Partnerschaft auf einen Blick

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