Donnerstag, 25. April 2024
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Drei Stiefsöhne missbraucht: Zweieinhalb Jahre Haft

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Jener 44-jährige Mann, der seine drei Stiefsöhne über zehn Jahre lang missbraucht haben soll, wurde heute in Salzburg zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Außerdem wird der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Günther Nocker ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Barbara Feichtinger meldete Berufung an, für sie ist das Strafmaß „zu mild“: Der Höchststrafe bei schwerem sexuellen Kindesmissbrauch beträgt zehn Jahre Haft. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab.

Die Opfer sind heute zwischen 22 und 16 Jahre alt. Ihnen wurden insgesamt 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der 44-Jährige soll die Buben massiv unter Druck gesetzt haben: Als der Älteste einmal sein Schweigen brechen wollte, drohte ihm der Stiefvater, überall herumzuerzählen, dass der junge Mann schwul sei.

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Die Öffentlichkeit wurde vor der Beweisaufnahme von der Verhandlung ausgeschlossen. Dem Mann wurde vorgeworfen, seine drei Stiefsöhne zwischen 1998 und 2009 missbraucht zu haben. Der Angeklagte habe sich im Laufe des Prozesses „vollinhaltlich“ geständig gezeigt, so die Staatsanwältin. Die Verteidigung argumentierte vorher, die Opfer hätten für die sexuellen Handlungen Geld und Geschenke erhalten und ihnen deshalb zugestimmt.

Es ist nicht das erste Mal, dass der 44-Jährige wegen schwerem sexuellen Kindesmissbrauch vor Gericht steht: Er hat in den 1990ern schon die beiden Söhne seiner ersten Frau vergewaltigt. Nachdem er seine Strafe abgesessen hatte, zog er mit der Mutter seiner jetzigen Opfer zusammen. Ein Jahr später begann er, auch ihre Söhne zu missbrauchen.

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