Mittwoch, 24. April 2024
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Homo-Ehe in Italien abgeblitzt

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In Italien werden schwule und lesbische Paare auch weiterhin nicht heiraten können. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, hat der italienische Verfassungsgerichtshof die Anträge als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Eine schriftliche Begründung wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.

Geklagt hatten vier gleichgeschlechtliche Paare, die in verschiedenen Städten heiraten wollten und nach dem derzeit geltenden Recht abgewiesen wurden. Sie argumentieren, dass das Ehegesetz, das die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert, gleich gegen mehrere Artikel der italienischen Verfassung verstößt: Gegen Artikel 2, der die Menschen- und Persönlichkeitsrechte garantiert, gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 und gegen Artikel 29, der die Familie schützt. Unterstützt wurde die Klage vom größten italienischen Lesben- und Schwulenverband Arcigay.

Damit bleibt Italien gemeinsam mit Griechenland eines der letzten Länder Westeuropas, in denen es keine gesetzliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare gibt. Ein Versuch der Mitte-links-Regierung von Romano Prodi im Jahr 2007, Eingetragene Partnerschaften einzuführen, scheiterte an den Neuwahlen und dem damit verbundenen Regierungswechsel.

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