Donnerstag, 25. April 2024
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Sieben Monate Haft in Wien für legale Schwulenpornos

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Wer sich Pornoseiten mit jungen Burschen ansieht, könnte in Österreich hinter Gitter landen – auch wenn alle Inhalte legal sind. In Wien hat der Oberste Gerichtshof ein Urteil bestätigt, nach dem ein Mann zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden ist. Sein Vergehen: Er hat fünf Bilder nackter Männer auf seinem PC gespeichert, die nach Meinung eines Gutachters „zwischen 16 und 21 Jahren“ alt seien.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat den Mann wegen Jugendpornografie angeklagt. Der Mann entgegnete, dass auf der Seite aus den USA ein Hinweis zu lesen war, dass alle abgebildeten Personen zum Zeitpunkt der Tat über 18 seien. Außerdem seien die Bilder nur erotisch und nicht pornografisch, weil darauf keine sexuellen Handlungen zu sehen seien.

Das sah das Landesgericht für Strafsachen Wien anders: Es verurteilte den Mann ohne Gutachten oder Nachweis über das wahre Alter der Burschen zu sieben Monaten unbedingter Haft – die Burschen seien eindeutig unter 18, meinte der Richter. Außerdem seien die Fotos pornografisch, weil der Penis erigiert sei, so das Urteil.

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In der Berufung kam ein Gutachter zu dem Schluss, dass die Burschen zwischen 16 und 21 Jahren alt wären. Der Antrag, sich aus den USA die Altersnachweise der beiden Burschen zu besorgen, hat das Oberlandesgericht Wien abgelehnt – dafür hat es das Urteil aus der ersten Instanz bestätigt.

Jetzt hat auch der Oberste Gerichtshof das Urteil der ersten Instanz bestätigt. Der betroffene Mann will jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Haftstrafe für fünf Nacktbilder von vielleicht unter 18-jährigen Burschen muss er dennoch verbüßen.

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