Freitag, 19. April 2024
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Richter in Arkansas kippt Adoptionsverbot für Lesben und Schwule

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Im US-Bundesstaat Arkansas hat ein Richter das Adoptionsverbot für Lesben und Schwule aufgehoben. Für Richter Christopher C. Piazza ist das 2008 erlassene Verbot für unverheiratet zusammenlebende Paare, Kinder zu adoptieren, verfassungswidrig. Da Arkansas die Ehe für Lesben und Schwule nicht geöffnet hat, traf dieses Verbot besonders Homosexuelle.

Das nun aufgehobene Gesetz aufgrund einer Bürgerinitative beschlossen. Zuvor hatte das Oberste Gerichts des Bundesstaates einen Erlass der Kinder-Wohlfahrsbehörde aufgehoben, der Lesben und Schwule als mögliche Pflegeeltern ausschloss. Dieser Erlass sei auf Moral und Vorurteile begründet, so das Gericht damals.

Die Begründung von Richter Piazza stützt sich vor allem auf das in der Verfassung von Arkansas garantierte Recht auf Privatheit. Denn Paare durften nach dem Verbot keine Kinder adoptieren, wenn sie unverheiratet zusammenlebten, sehr wohl aber, wenn sie unverheiratet als Paar nicht zusammen lebten. Damit belaste das Gesetz nicht-eheliche Beziehungen und sexuelle Intimität unter Erwachsenen, indem es sie zwinge, zwischen Elternschaft und Beziehung zu wählen, so der Richter.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Gouverneur begrüßen das Urteil vorsichtig, rechtskonservative Gruppen kündigen Berufung an.

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