Freitag, 19. April 2024
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„Schwuler“ Hund durfte nicht in Restaurant

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Einem blinden Australier wurde der Einlass in ein Restaurant verweigert, weil ein Kellner seinen Führhund für schwul hielt. Jetzt bekam der Hundehalter von einem Gericht dafür umgerechnet 1.000 Euro Schadenersatz, das Lokal muss sich schriftlich für die Diskriminierung entschuldigen.

Wie das Restaurant „Thai Spice“ betont, handelt es sich bei dem Vorfall um ein Missverständnis. Die Begleiterin von Ian Jolly, einem blinden Australier, hat bei dem Lokal in der australischen Stadt Adelaide gefragt, ob sie einen „Guide Dog“ – also Blindenführhund – ins Lokal mitnehmen darf. Der Kellner verstand aber „Gay Dog“ – also „schwuler Hund“.

Die Begründung, warum ein schwuler Hund das Lokal nicht betreten dürfe, klingt nicht wirklich vertrauenenserweckend: Der Kellner habe „wirklich geglaubt, dass der Hund ein normales Haustier ist“, das kastriert worden sei „um schwul zu werden“, argumentierte das Lokal vor dem Gerichtshof für Chancengleichheit im Bundesstaat South Australia. Der fand diese Begründung wenig glaubhaft und verurteilte das Lokal zu 1.500 Australischen Dollar Schadenersatz und einer schriftlichen Entschuldigung.

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Am Restaurant wurde übrigens inzwischen ein Schild mit der Aufschrift „Guide dogs welcome“ angebracht.

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