Freitag, 19. April 2024
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Haiders Sexualleben erneut vor Gericht

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Erneut musste sich ein österreichisches Gericht mit der Sexualität von Kärntens tödlich verunglücktem Landeshauptmann Jörg Haider beschäftigen. Haiders Witwe Claudia hatte die Schweizer Boulevardzeitung „Blick“ geklagt, am Mittwoch wurde der Fall vor dem Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen bei Richter Bernhard Deu verhandelt.

Claudia Haider hatte gegen „Blick“ und andere Medien eine einstweilige Verfügung beantragt, weil sie aus einem Interview der deutschen „Bild“-Zeitung mit einem angeblichen Geliebten Heiders zitierten. Den Anträgen, die beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eingebracht wurden, wurde stattgegeben, denen des OLG Graz nicht. Für die steirischen Richter war die Berichterstattung über die sexuelle Orientierung des Landeshauptmannes zulässig.

Am Mittwoch wurde vor allem die Frage geklärt, was wichtiger sei – der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs des Politikers oder das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Wolfgang Leitner, Anwalt der „Blick“, pocht gegenüber der Tageszeitung „Der Standard“ erwartungsgemäß auf letzteres. Die wahren Hintergründe des Unfalls müssten aufgeklärt werden, also auch, ob es sich um ein „mögliches Eifersuchtsdrama“ handeln könnte.

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Außerdem argumentiert Leitner mit Aussagen, die der als „Nebenwitwe“ bezeichnete BZÖ-Politiker Stefan Petzner rund um den Unfalltod gemacht hat. Petzner sagte, dass „die wahren Mächtigen in der Welt, die an der Ostküste oder sonst wo sitzen“, schuld an Haiders Tod seien. Solche „antisemitische Anspielungen“ gehörten entkräftet, so der „Blick“-Anwalt. Zudem habe sich Haider in Klagenfurt etwa als Gast einer Schwulenbar selbst geoutet.

Claudia Haiders Rechtsvertreter Volker Mogel sieht das anders: Er sprach von einem „Zwangsouting“ und meinte, der Besuch des Klagenfurter Schwulenlokals „Stadtkrämer“ allein sei kein Beweis für ein Outing des Politikers.

Richter Bernhard Deu deutete an, die striktere Rechtsmeinung der Wiener Richter zu teilen: Er lehnte alle Beweisanträge Leitners ab. Der „Blick“-Anwalt wollte unter anderem Fotos Haiders in Gesellschaft junger Männer herzeigen sowie Stefan Petzner und Jörg Heiders angeblichen Geliebten René N. in den Zeugenstand rufen. Er schloss die Verhandlung nach einer Stunde, das Urteil ergeht erst, wenn alle Provisiorialverfahren zur Causa abgeschlossen sind.

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