Samstag, 20. April 2024
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Lesbenpaar klagt Adoptionsrecht ein

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Der Kampf um das Adoptionsrecht von gleichgeschlechtlichen Paaren geht in Deutschland jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.

Klägerinnen sind ein lesbisches Paar. Eine der beiden Frauen hatte im Jahr 2004 ein Kind adoptiert. Nun möchte auch ihre Partnerin das Kind adoptieren, darf aber nicht: Ein entsprechender Antrag wurde vor zwei Jahren vom Amtsgericht Münster abgewiesen, weil nur Ehepartner Kinder gemeinsam adoptieren dürfen. Alle weiteren Instanzen bestätigten das Urteil.

Nun geht das Paar vor das Bundesverfassungsgericht. „Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Rita Coenen, die Anwältin der beiden Frauen, dem Lesbenmagazin „L-MAG“. Für sie ist das Adoptionsverbot „verfassungswidrig“, die Argumentation der Gerichte widerspreche der gesellschaftlichen Realität, wissenschaftlichen Studien und geltendem Recht.

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Rückendeckung bekommt sie dabei vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages: Dieser kam im Februar ebenfalls zu dem Schluss, dass das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften verfassungswidrig sei. Für jeden rechtlichen Unterschied zwischen Eingetragener Partnerschaft und Ehe brauche es einen „sachlichen Rechtfertigungsgrund“, so das Gutachten.

Ob das Bundesverfassungsgericht auch dieser Meinung ist, hängt für Coenen „aber davon ab, wie offen das Gericht ist“. Der Gerichtstermin steht noch nicht fest.

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