Samstag, 20. April 2024
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Mönch wegen Kinderpornografie verurteit

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Ein Benediktinerpater des Klosters Ettal in Bayern ist wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er eine Strafe in Höhe von 2000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Dem Mann wurde auch vorgeworfen, Bilder von Klosterschüler mit nacktem Oberkörper auf Schwulen-Internetseiten veröffentlicht zu haben.

Diese Fotos, die auf Wanderausflügen entstanden sind, waren aber nicht Teil des Prozesses. Verurteilt wurde der Pater ausschließlich wegen des Besitzes von Kinderpornografie, nicht wegen deren Verbreitung, so die Staatsanwaltschaft.

Der Pater hatte sich vor knapp drei Monaten selbst angezeigt, er wurde nach seiner Selbstanzeige der Abtei zufolge sofort „von allen pädagogischen und seelsorgerischen Aufgaben entbunden“.

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Die Ermittlungen gegen weitere Klosterangehörige wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs oder der körperlichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch an.

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