Freitag, 19. April 2024
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Österreich muss Homo-Ehe nicht einführen

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Österreich muss die Ehe in Österreich nicht für Lesben und Schwule öffnen. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg. Geklagt hatten der bekannte Szenearzt Horst Schalk und sein Partner, allerdings zu einer Zeit, als es in Österreich auch keine Eingetragene Partnerschaft gab. Rechtsexperten vermuten, dass diese Klage, die von der HOSI Wien unterstützt wurde, einer der Gründe war, warum die Eingetragene Partnerschaft in Österreich verhältnismäßig rasch eingeführt wurde.

Schalk und sein Partner wollten im September 2002 am Standesamt heiraten, ihr Antrag wurde aber von allen Instanzen abgelehnt. Darauf klagten sie in Straßburg, sie beriefen sich auf Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 12 (Recht auf Eheschließung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Da es damals in Österreich noch keine Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gab, würden sie außerdem wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, so die Klage weiter.

Die Richter entschieden allerdings einstimmig, dass im konkreten Fall kein Diskriminierungsverbot vorliegt und mit vier zu drei Stimmen, dass Österreich auch nicht gegen Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 verstoßen hat.

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Die HOSI Wien ist von dem Urteil enttäuscht. „Natürlich haben wir nicht erwartet, dass der EGMR das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe als eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in deren Artikel 12 wertet“, kommentiert Christian Högl, Obmann der HOSI Wien. „Allerdings hätten wir erwartet“, ergänzt HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler, „dass der EGMR zumindest feststellen würde, dass das Fehlen einer alternativen Rechtsform zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde durch Schalk und seinen Partner sehr wohl eine Verletzung des durch Artikel 8 EMRK garantierten Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens dargestellt habe. In diesem Punkt ging die Abstimmung unter den sieben RichterInnen des EGMR auch denkbar knapp aus. Vier sahen hier keine Verletzung, drei – der norwegische, der griechische und der luxemburgische – sehr wohl. Hätte die österreichische Richterin nicht dagegen gestimmt, hätten Schalk und sein Lebensgefährte das Verfahren zumindest in diesem Punkt gewonnen!“

Links zum Thema

  • homoehe.GGG.at: Alle Informationen zur Eingetragenen Partnerschaft in Österreich

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