Donnerstag, 28. März 2024
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RKL klagt vor Verfassungsgericht für Homo-Schutz

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Weil Lesben und Schwule in Österreich – im Gegensatz zu anderen Minderheiten – nur unzureichend gegen Verhetzung und Diskriminierung geschützt sind, gehen acht von ihnen jetzt in die Offensive und klagen beim Verfassungsgerichtshof.

Fünf der Kläger sind seit Jahren in der lesbischwulen Community aktiv. Unter ihnen sind der offen schwule Grüne Wiener Gemeinderat Marco Schreuder, Walter Dietz, Präsident des „Rechtskomitee Lambda“ (RKL), dessen Präsident Helmut Graupner und deren Finanzreferentin Michaela Tulipan. Tulipan, die auch im Vorstand der „Queer Business Women“ ist, hat als Rechtsanwältin eine österreichische Großbank als Kunden verloren, als sie mit ihrem Engagement für Lesben- und Schwulenrechte öffentlich auftrat.

Zu den weiteren Klägern gehören Günter Kowar, dessen lesbischwuler Stammtisch in Krems seit Jahren nicht in den Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) angekündigt werden. Das Verlagshaus der NÖN befindet sich in einem Naheverhältnis zur römisch-katholischen Diözese St. Pölten. Auch jener Mann, der mit seinem Freund aus einer Frühstückspension aus Pinkafeld geworfen wurde, weil der Wirt nicht mit einem schwulen Paar zurecht kommen wollte, hat sich der Klage angeschlossen – genauso wie ein lesbisches Pärchen, dem wegen seiner sexuellen Orientierung eine Mietwohnung verweigert wurde.

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Wären sie nicht aufgrund ihrer sexuellen Diskriminierung, sondern aufgrund ihrer ethischen Herkunft diskriminiert worden, könnten sie bei Gericht erfolgreich auf Schadenersatz klagen. „Wir sind keine Menschen zweiter Klasse und verdienen den gleichen Schutz vor Verhetzung und Diskriminierung wie andere traditionelle Opfergruppen auch“, macht RKL-Präsident Graupner klar, der die Kläger auch vor Gericht vertritt. Diese beantragen, dass der Verfassungsgerichtshof § 283 des Strafgesetzbuches (Verhetzung) und jene Teile des Gleichbehandlungsgesetzes wegen Diskriminierung aufhebt, die zwar gegen Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft oder Geschlecht, aber nicht wegen sexueller Orientierung schützen.

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