Donnerstag, 28. März 2024
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Homosexualität ist in Großbritannien Asylgrund

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Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat die Abschiebung zweier schwuler Ayslbewerber aus Kamerun und dem Iran gestoppt. Zuvor hatte ein Gericht entschieden, die Ausweisung sei rechtens, weil die Männer in ihren Herkunftsländern sicher seien, wenn sie sich „diskret verhalten“.

Das sehen die Höchstrichter anders: Jemanden dazu zu zwingen, seine sexuelle Orientierung zu verleugnen, sei eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, so die fünf Richter einstimmig.

Der Mann aus Kamerun hatte in Großbritannien Asyl beantragt, weil er von einer Gruppe aufgebrachter Menschen auf offener Straße angegriffen wurde, nachdem er bei einem gleichgeschlechtlichen Kuss beobachtet worden war. Zudem droht Schwulen und Lesben bis zu fünf Jahre Haft. Im Iran steht auf Homosexualität sogar die Todesstrafe.

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Unterstützung bekommen die Richter dabei von der neuen Innenministerin Theresa May: „Wir haben bereits versprochen, die Auslieferung von Asylbewerbern an bestimmte Länder zu unterbinden, wenn deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität dazu führen kann, dass diese Menschen ins Gefängnis gesteckt, gefoltert oder hingerichtet werden“. Die konservative Innenministerin weiter: „Ich finde es nicht akzeptabel, Menschen nach Hause zu schicken und zu erwarten, dass sie ihre Sexualität verstecken, um der Verfolgung zu entgehen“, unterstützt sie den Richterspruch, schränkt aber ein: „Wir werden natürlich jede Entscheidung von Fall zu Fall treffen und die Situation im Herkunftsland und den jeweiligen Sachverhalt betrachten und dabei unseren Verpflichtungen nachkommen.“

Mehrere Lesben- und Schwulenorganisationen lobten das Urteil als „bahnbrechend“.

In Österreich ist Homosexualität kein Asylgrund. So wurde der schwule Nigerianer Cletus B. vor wenigen Wochen festgenommen und ausgewiesen. Im islamisch dominierten Norden Nigerias, wo er herkommt, gilt die Scharia. Lesben und Schwulen droht somit der Tod.

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