Samstag, 20. April 2024
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Republik muss wegen Diskriminierung 25.000 Euro zahlen

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Weil die Republik Österreich einem schwulen Paar ungerechtfertigt nicht die gleichen Rechte zuerkannt hat wie einem heterosexuellen, wurde sie von Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zu 25.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Das entsprechende Gesetz wurde inzwischen geändert.

Bei dem Fall geht es um die Mitversicherung eines gleichgeschlechtlichen Partners nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz. Hans S. und Péter B. sind bereits seit über 20 Jahren zusammen, im August 2009 sind sie in Budapest eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen. Doch als Hans S. im Jahr 1997 seinen Partner mitversichern wollte, bekam er einen negativen Bescheid. Die beiden klagten beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, doch auch diese Klagen blieben erfolglos.

Im April 2002 brachten die beiden Männer dann durch ihren Wiener Anwalt Josef Unterweger Beschwerde in Straßburg ein. 2008 erklärte der Menschenrechts-Gerichtshof die Beschwerde für zulässig, jetzt wurde das Urteil gefällt. Das Gericht erkannte an, dass die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt wurde und sprach den Beschwerdeführern den Schadenersatz in der Höhe von 25.000 Euro zu.

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„Ein mehr als zwölf Jahre dauernder rechtlicher Kampf zweier gleichgeschlechtlicher Lebensgefährten um Gleichstellung bei der gesetzlichen Mitversicherung fand ein finales positives Ende“, freut sich dem entsprechend auch Kurt Krickler, Generalsekretär der HOSI Wien, die das Paar in ihrem Rechtsstreit unterstützt hat. Mittlerweile wurde auch das entsprechende Gesetz geändert: Seit 2006 können auch gleichgeschlechtliche Partner in Österreich mitversichert werden.

Bedeutenswert an der Entscheidung der Straßburger Richter ist, dass sie auch diesmal betont haben, dass Hans S. und Péter B. eine Familie im Sinn der Europäischen Menschenrechtskonvention sind. Damit haben sie ein Recht auf Schutz ihres Privat- und Familienlebens.

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