Freitag, 29. März 2024
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Uni-Rausschmiss wegen Homo-Vorbehalten rechtens

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Psychologiestudenten, die sich weigern, aus Glaubensgründen Lesben und Schwule behandeln zu wollen, dürfen von der Universität ausgeschlossen werden. Das hat ein Bundesgericht jetzt festgestellt.

Geklagt hatte Julas Ward, die sich selbst als „orthodoxe Christin“ bezeichnet. Sie flog von der staatlichen Eastern Michigan University in Ypsilanti, weil sie sich in einem Praktikum weigerte, einen Mann zu behandeln, der in einer schwulen Beziehung war. Das verstoße ihrer Meinung nach gegen Gottes Gebote. Daraufhin wurde sie aus dem Masters-Programm genommen, weil nach Ansicht der Uni psychologische Berater „mit Themen wie Familienplanung, Sex, Drogengebrauch oder Abtreibung umgehen müssen, auch wenn sie persönlichen Ansichten entgegenlaufen.“ Aufgabe der Psychologen sei es, die „Werte des Patienten“ zu stärken und nicht eigene Werte auf den Patienten zu übertragen.

Ward sah das anders: Sie erklärte, die Universität habe gegen die Religionsfreiheit verstoßen und mit ihren Regeln gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Das sah Richter George Steeh anders. Er sah es als erwiesen an, dass ihr die Universität „außer bei der Behandlung von Patienten“ alle Freiheiten gelassen habe, ihre religiösen Ansichten zu vertreten: In Seminaren, in denen sie ihre Meinung kundtat, wurde sie oft sehr gut benotet, obwohl die Lehrenden anderer Meinung waren. Die Einschränkungen während der Behandlung seien notwendig, um die Patienten zu schützen, so der Richter.

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Finanziell unterstützt wurde der Prozess gegen die Uni übrigens vom konservativen Alliance Defense Fund. Dieser will gegen das Urteil auch berufen. „Hier wurde ein gefährlicher Präzendenzfall geschaffen“, fürchtet Jeremy Tedesco, Anwalt des Funds, im konservativen „Fox News Radio“. „Öffentliche Universitäten haben Erfolg gehabt, ihre ideologischen Haltung auf Studenten zu übertragen. Wer nicht spurt, fliegt“, sieht Tedesco das Urteil des Bundesrichters genau umgekehrt.

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