Donnerstag, 28. März 2024
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[EILT] Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien verfassungswidrig

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„Prop 8“, jener kalifornische Verfassungszusatz, mit dem die Wähler des US-Bundesstaates die Ehe-Öffnung für Lesben und Schwule wieder verboten haben, widerspricht der Verfassung des Vereinigten Staaten von Amerika. Das hat Bundesrichter Vaughn Walker heute in einem Urteil festgestellt.

Seiner Meinung nach widerspricht der beschlossene Zusatz zur kalifornischen Verfassung dem 14. Zusatz der Verfassung der USA. In diesem ist ein Diskriminierungsverbot festgeschrieben. Walker kommt in deutlichen Worten zu dem Schluss, dass „Prop 8“ das Grundrecht auf Eheschließung behindere – und eine rational nicht begründete Einführung einer neuen Kategorie aufgrund der sexuellen Orientierung schaffe. Moralisches Missfallen alleine sei kein Grund, Lesben und Schwulen Rechte zu verwehren, so der Bundesrichter weiter.

Doch so schnell werden gleichgeschlechtliche Paare an der Westküste nicht vor das Standesamt kommen: Rein rechtlich ist „Prop 8“ nach Informationen des Blogs „Queerty“ bereits ungültig. Trotzdem werden die Gegner der Ehe-Öffnung vermutlich berufen und den Fall so vor den Obersten Gerichtshof der USA bringen. Außerdem ist noch nicht ganz klar, ob das Urteil dann für ganz Kalifornien gelten würde, oder nur für den Gerichtsbezirk, in dem das Ehe-Verbot beeinsprucht wurde.

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