Donnerstag, 28. März 2024
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Grüne wollen lesbischwule Justizopfer entschädigen

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Für die Rechte lesbischwuler Justizopfer will sich der Grüne Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser einsetzen. Bis Anfang der 1970-er Jahre war gleichgeschlechtliche Liebe durch Paragraph 175 des Strafgesetzbuches generell verboten, danach habe der nachträglich eingeführte Paragraph 209 „zur Kriminalisierung von männlichen Homosexuellen geführt“, wie Steinhauser auf seiner Homepage erläutert.

Als der Verfassungsgerichtshof diesen Paragraphen aufhob, wurden die Rechtsfolgen „nur teilweise beseitigt“, „Entschädigungen wurden überhaupt keine bezahlt“, ärgert sich Steinhauser. Nun wollen die Grünen alle, die durch diese Gesetze zu Schaden gekommen sind, rehabilitieren und entschädigen. So sollen alle Rechtsfolgen beseitigt werden. Das bedeutet, dass Verurteilungen nach den betroffenen Paragraphen aus dem Strafregister gestrichen und die Urteile aufgehoben werden sollen.

Außerdem, fordert Steinhauer in seinem Gesetzesantrag, soll die Republik die strafrechtliche Verfolgung der Betroffenen bedauern und diese finanziell entschädigen.

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Was die Durchführbarkeit des engagierten Antrags betrifft, ist selbst Steinhauser selbst skeptisch: „Ob wir für diese Initiative politische Partner finden, werden wir sehen“, schreibt er auf seiner Homepage.

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