Donnerstag, 28. März 2024
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Deutsches Höchstgericht stellt Homo-Paare gleich

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Einen weiteren Fortschritt bei der Gleichstellung homosexueller Lebenspartner gibt es in Deutschland. Dort hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil Lebenspartner bei der Hinterbliebenenpension endgültig mit Eheleuten gleichgestellt.

Das Gericht sprach einem eingetragenen Lebenspartner grundsätzlich einen Anspruch auf die Zusatzpension seines verstorbenen Lebenspartners zu. Damit gibt der BGH seine alten Richtlinien auf und folgt einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts: Dieses hatte letzten Juli die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehepartnern bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente für verfassungswidrig erklärt.

Geklagt hatte ein Mann, der im Sommer 2005 einen ehemaligen Beamten geheiratet hat. Dieser bezog bereits seine Rente und eine Zusatzpension für Bedienstete im öffentlichen Dienst. Wenig später starb der ehemalige Beamte, sein Partner bekam die Hinterbliebenenpension, aber keine Zahlungen aus der Zusatzpension. Das begründete die zuständige Stelle damit, dass seit 2005 Lebenspartnerschaften zwar in der Rentenversicherung gleichgestellt waren, nicht jedoch nach der Satzung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.

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Der Fall wurde an das Landgericht Karlsruhe zurückverwiesen, das nun die Ansprüche des überlebenden Lebenspartners erneut prüfen muss. Da die eingetragene Partnerschaft weniger als ein Jahr dauerte, muss das Gericht feststellen, ob der Partner Anspruch auf die Zusatzrente hat. Diese Zeitgrenze gilt allerdings genauso für heterosexuelle Ehepaare.

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