Samstag, 20. April 2024
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Verordnet EU-Gericht gleiche Rechte für Homo-Paare im Arbeitsrecht?

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Schwule und lesbische Paare könnten im Arbeitsrecht bald in der gesamten EU die gleichen Vorteile genießen wie heterosexuelle Ehepaare. Das fordert zumindest Niilo Jääskinen, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof.

In dem Fall, über den die Richter in Luxemburg entscheiden, geht es um Jürgen Römer, einen pensionierten Dienstnehmer der Stadt Hamburg. Er lebt seit über 40 Jahren mit seinem Partner zusammen. Im Jahr 1999 haben sie ihre Partnerschaft bei der Stadt Hamburg registrieren lassen, nach der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft in ganz Deutschland im Jahre 2001 haben sie auch diesen Schritt getan. Allerdings bekommt Jürgen Römer eine niedrigere Pension als verheiratete Pensionisten – weil er einen gleichgeschlechtlichen Eingetragenen Partner und nicht einen heterosexuellen Ehepartner hat.

Dagegen hat der Mann vor dem Hamburger Arbeitsgericht geklagt. Das legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor, dieser sollte ihn nach der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie auslegen.

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Und aus dem Gerichtshof kommen erste positive Signale: In seinem Schlussantrag fordert Generalanwalt Niilo Jääskinen, dass gleichgeschlechtliche Paare in der gesamten EU Zugang zu allen arbeitsrechtlichen Vergünstigungen haben müssen, die auch Ehepaare haben. Dabei spielt es seiner Meinung nach nicht einmal eine Rolle, ob das Mitgliedsland zumindest eine Eingetragene Partnerschaft für schwule und lesbische Paare eingeführt hat. Alles andere würde der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie – und damit Unionsrecht – widersprechen.

Dass in einzelnen Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten Ehe und Familie besonders geschützt werden, spielt für Jääskinen keine Rolle: Das Verbot von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung sei ein „allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts“, und habe Vorrang gegenüber nationalen Verfassungen, so der Generalanwalt. In der Regel folgt der Europäische Gerichtshof den Anträgen des Generalanwaltes.

Für Helmut Graupner, der in dem Fall die europäische Lesben- und Schwulenorganisation ILGA-Europe vertreten hat, ist der Schlussantrag „für die gesamte Union richtungweisend“: „Wenn ihnen der EuGH folgt, werden alle 27 Mitgliedstaaten homosexuellen Paaren Zugang zu allen arbeitsrechtlichen Leistungen und Vergünstigungen gewähren müssen, wie sie Ehepaare haben“, freut er sich.

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