Freitag, 29. März 2024
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„Nachname“ für Homo-Paare ist verfassungskonform

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Tief enttäuscht ist das Rechtskomitee Lambda (RKL) von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die Kennzeichnung gleichgeschlechtlicher Paare durch eine eigene Nameskategorie – den „Nachnamen“ – nicht zu beenden.

Denn wer eine Eingetragene Partnerschaft eingeht, verliert seinen „Familiennamen“ und bekommt dafür einen „Nachnamen“. Für das RKL ist diese Regelung der „Rosa Winkel“ des Namensrechts: Eine unfreiwillige Kennzeichnung der Betroffenen als homosexuell. Deshalb vertrat RKL-Präsident Helmut Graupner auch Christina Bauer als Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof. Sie ist mit Daniela Bauer verpartnert, die als deutsche Staatsbürgerin nach wie vor einen Familiennamen führt, weil bei ihr das deutsche Namensrecht gilt. Anders ist es bei Christina: Hier wurde ihr Familienname nach der Verpartnerung zum Nachnamen.

Dass durch die Schaffung der Kategorie „Nachname“ schwule und lesbische Paare diskriminiert werden und eine Verletzung der Menschenrechte vorliege, konnte das Verfassungsgericht aber nicht erkennen. Es lehnte die Behandlung der Beschwerde ab.

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Als „völlig kafkaesk“ bezeichnete Graupner gegenüber der Online-Ausgabe des „Standard“, dass Behörden gegenüber seiner Mandantin nun erklären, dass Familienname und Nachname ohnehin synonym sei – nachdem auf diese Sonderregelung für schwule und lesbische Paare bestanden wurde.

„Wir sind enttäuscht und hätten uns erwartet, dass das höchste Gericht Österreichs zu der weltweit einzigartigen Kennzeichnung homosexueller Paare klare Worte findet“, so Graupner: „Doch der Kampf ist nicht zu Ende. Der Ball liegt nun beim Verwaltungsgerichtshof“, will der RKL-Präsident und Rechtsanwalt weiterkämpfen.

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