Donnerstag, 18. April 2024
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Transgender-Lehrer will ab September als Frau unterrichten

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Aufregung herrscht um einen einen Transgender-Lehrer, der mit Beginn des Schuljahres auch an seinem Arbeitsplatz, der HTL Spengergasse im fünften Wiener Gemeindebezirk, als Frau leben möchte.

Bereits zum Ende des vergangenen Schuljahres hat er seine Kollegen auf die Veränderungen aufmerksam gemacht, die sie ab Herbst erwarten: „Zum Beispiel, dass meine Haare etwas länger als gewohnt geworden sind oder dass ich Ohrringe trage. Das hat damit zu tun, dass ich mich dazu entschieden habe, meinem innersten Wesen Ausdruck verleihen zu wollen“, schrieb er in einem offenen Brief.

Nach Angaben der Tageszeitung „Kurier“ ist der Mann verheiratet und hat drei Kinder. Er steht, so die Zeitung, am Anfang seiner Geschlechtsanpassung. Dass er diese auch konsequent in der Schule lebt, verstehen einige Eltern nicht. „Ich will nicht, dass mein Sohn von einem Mann in Frauenkleidern unterrichtet wird“, zitiert der „Kurier“ eine Mutter. Und nach Angaben der Tageszeitung „Österreich“ fürchten Kollegen und Eltern „bei den Schülern zwischen 14 und 19 Jahren eine ‚Identitätsverwirrung'“.

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Nach Informationen des „Kurier“ strebe der Elternverein eine Dienstfreistellung des Lehrers an. Allerdings dürfte diese Aktion nicht unter allen Elternvertretern abgesprochen worden sein. „An mich wurde diese Information nicht herangetragen“, ärgert sich aber eine andere Elternvertreterin gegenüber GGG.at. Im Gegenteil: „Es ist unerträglich, wenn jemand auf Grund seiner Hautfarbe, seines Geschlechts und/oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert und an der Ausübung seines Berufes gehindert wird! Ich möchte, dass mein Sohn die beste Ausbildung erhält, und zwar von kompetenten, engagierten Lehrerinnen und Lehrern, die ihren Beruf mögen und gerne Wissen und Fertigkeiten vermitteln“, stellt sie unmissverständlich in einem Brief an den Direktor und zuständigen Abteilungsvorstand klar.

Und auch das Bildungsministerium stellt sich auf die Seite des Lehrers: Es verweist darauf, dass „sexuelle Selbstbestimmung im EuGH für Menschenrechte verankert“ sei. „Es zählt einzig und allein die Qualifikation des Lehrers und nichts anderes“, stellt das Ministerium klar.

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