Freitag, 26. April 2024
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Europagericht verurteilt Russland wegen Paradenverbot

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Das Verbot der Lesben- und Schwulenparaden in Moskau hat gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor wenigen Minuten bekanntgegeben.

Konkret hat Russland mit dem permanenten Verbot der Demonstrationen gegen Artikel 11, der die Versammlungsfreiheit garantiert, das in Artikel 13 garantierte Recht auf wirksame Beschwerde und das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot verstoßen, stellten die Richter in Straßburg fest.

Für Nikolaj Alexejew, den Organisator der Moscow Pride, ist das Urteil ein Sieg auf ganzer Linie. Um diesen Sieg zu verhindern, wurde Alexejew vor wenigen Wochen sogar von russischen Agenten festgehalten. Er sollte genötigt werden, seine Klage vor dem EGMR zurückzuziehen. Das Gericht hat Russland außerdem verpflichtet, Alexejew 12.000 Euro für den nichtmateriellen Schaden und 17.510 Euro für seine Unkosten zu bezahlen.

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Das Gericht kam zu dem Schluss, „dass der Hauptgrund für das Verbot der Lesben- und Schwulenmärsche die Missbilligung von Demonstrationen seitens der Behörden war, die – wie sie meinten – Homosexualität bewarben. Besonders kann das Gericht nicht nicht die starken persönlichen Meinungsäußerungen des Moskauer Bürgermeisters außer Acht lassen und die unbestreitbare Verbindung zwischen diesen Aussagen und dem Verbot. Konsequenterweise ist das Gericht auch der Meinung, dass Herr Alexejew wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert wurde, da die Regierung die Verbote nicht in einer Weise rechtfertigen konnte, wie sie die Konvention verlangt“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Alexejew ist über das Urteil überglücklich: Für ihn ist sie „ein großer Sieg“: „Kein Richter, kein Anwalt und kein Politiker kann uns mehr sagen, dass ein Verbot unserer Veranstaltungen gesetzmäßig ist“, sagte er gegenüber dem News-Portal „UK Gay News“. Er will den 21. Oktober künftig als „Russischen LGBT Befreiungstag“ mit einer Veranstaltung feiern,

Auch in der Europäischen Union wird das Urteil mit Wohlwollen aufgenommen. Die Europaabgeordnete Sophie in’t Veld, die auch Mitglied der LGBT Intergroup ist, sagte in einer ersten Stellungnahme: „Ich war im Jahr 2006 und 2007 selbst bei zwei Paraden, und ich bin erfreut, wie dieser Fall ausgegangen ist. Wir haben gesehen, dass die russischen Behörden in jüngster Zeit einen Schritt vorwärts gemacht haben und gewisse lesbischwule Veranstaltungen für das erste Mal gestattet haben; hoffen wir, dass das Urteil des Gerichts ein Klima der weiteren Demokratisierung in Russland vorantreiben wird, das lesbischwulen Menschen erlaubt, endlich ihre Rechte friedlich in der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen.“

Der Moskauer Bürgermeister Juri Luschkow hat jedes Jahr seit 2006 die Moscow Pride verboten. Aktivisten, die sich trotzdem trafen, wurden von der Polizei festgehalten oder teilweise brutal zusammengeschlagen. Russische Gerichte haben das Verbot immer wieder für rechtmäßig erklärt. Über die Jahre wurde das Verbot der Parade in Moskau so ein Gradmesser für die demokratischen Rechte in Russland.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Russland kann noch vor der Großen Kammer des EGMR berufen.

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