Donnerstag, 28. März 2024
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Homo-Ehe in Deutschland vor zehn Jahren beschlossen

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Heute vor zehn Jahren hat der deutsche Bundestag das Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen. Damit hatten Lesben und Schwule ab 1. August 2001 die Möglichkeit, sich das Ja-Wort zu geben.

Durchgesetzt wurde das Gesetz von der rot-grünen Koalition. Noch bei der Debatte vor dem Beschluss machten CDU, CSU und FDP ihre Ablehnung deutlich: „Der Entwurf steht nicht nur zu unserer Verfassung, sondern auch zu den Prinzipien der drei großen Religionen im Widerspruch“, empörte sich CSU-Hardliner Norbert Geis. Für die CDU war die Einführung der Homo-Ehe eine „Gefährdung der Familie“. Dem entsprechend stimmten die drei konservativen Parteien auch gegen den Entwurf.

Der Beschluss war der Höhepunkt eines jahrelang geführten Kampfes, vor allem des Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) und des offen schwulen Bundestagsabgeordneten Volker Beck von den Grünen. Dessen Vorlage, die Ehe auch homosexuellen Paaren zu öffnen, scheiterte 1993 am Einspruch des Bundesverfassungsgerichts. Im deutschen Grundgesetz werden Ehe und Familie als besonders schutzwürdig eingestuft – und schwule und lesbische Paare waren damals für die Richter offenbar noch keine Familie.

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Aber auch rot-grün zierten sich, gleichgeschlechtlich liebenden Paaren gleiche Rechte zu geben. Nach zwei Jahren Diskussion konnte schließlich nur ein Rumpfgesetz verabschiedet werden, weil die konservativen Parteien im Bundesrat wieder die Mehrheit hatten und alle Teile des Gesetzes, die ihrer Zustimmung verlangten, blockierten. Deshalb gelten schwule und lesbische Paare im deutschen Steuerrecht nach wie vor als Einzelpersonen – was bedeutet, dass sie beispielsweise mehr Einkommenssteuer zahlen müssen.

Andere Ungleichheiten wurden im Laufe der Jahre beseitigt – auch, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese aufgehoben hatte. Im Jahr 2009 forderte das Gericht sogar, dass der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten müsse.

Auch die Position mancher Parteien hat sich in den letzten 10 Jahren geändert: Während der damalige FDP-Chef Wolfgang Gerhardt überzeugt war, dass das Gesetz zur Homo-Ehe die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Paare „eher verkleinert“, hat die Partei heute mit Guido Westerwelle einen Vorsitzenden, der nicht nur offen schwul ist, sondern auch verpartnert. Außerdem spricht sich die FDP mittlerweile auch für das volle Adoptionsrecht bei schwulen und lesbischen Paaren aus.

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