Freitag, 29. März 2024
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Stimmt US-Senat noch einmal über „Don’t Ask, Don’t Tell“ ab?

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Das Chaos rund um offen dienende Schwulen und Lesben im US-Militär könnte noch dieses Jahr ein Ende haben. Ein führender Senator der demokratischen Partei möchte, dass der Senat noch in diesem Monat über „Don’t Ask, Don’t Tell“ (DADT) abstimmt.

Allerdings ist es fraglich ob der Antrag von Harry Reid, Klubchef der Demokraten im US-Senat, auch genügend Stimmen bekommt. Mehrere führende Republikaner, unter ihnen der ehemalige Präsidentschaftskandidat John McCain, haben bereits öffentlich gesagt, gegen eine Abschaffung von DADT zu sein.

Das versteht Reid nicht: „Wir müssen diese diskriminierende Regel abschaffen, sodass jeder Amerikaner, der sein Land verteidigen möchte, das auch tun kann“, sagte er in einer Stellungnahme. Derzeit müssen offen lesbische oder schwule Mitglieder der US-Streitkräfte entlassen werden. Unter Präsident Bill Clinton wurde allerdings eine Regel eingeführt, dass Vorgesetzte ihre Untergebenen nicht nach ihrer sexuellen Orientierung fragen und diese auch darüber nichts sagen dürfen.

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Das Repräsentantenhaus und der Verteidigungsausschuss des Senates haben bereits für eine Abschaffung des Gesetzes gestimmt. Im Senat selbst fiel das Gesetz allerdings dem Wahlkampf für die Midterm Elections im September zum Opfer. Noch steht nicht fest, wann das Gesetz wieder auf die Tagesordnung kommt.

Unterstützung dürfte Reid dabei sogar aus dem Verteidigungsministerum bekommen: Eine Studie, die Minister Robert Gates in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Schluss, dass eine Aufhebung des Homo-Verbots in der US-Armee wenig Änderungen in der tagtäglichen Arbeit der Truppen bringen würde, auch wenn einige Teile der Streitkräfte ein Problem mit offen homosexuellen Soldaten haben. Diese Studie wird Anfang Dezember offiziell vorgestellt.

Wenn sich das Parlament in Washington nicht über eine Abschaffung von DADT einigen kann, könnte ihm vielleicht das Höchstgericht zuvorkommen: In erster Instanz wurde das Verbot bereits als verfassungswidrig bezeichnet, kommt auch der Oberste Gerichtshof zu diesem Schluss, haben Richter wieder einmal die Entscheidungen gefällt, für die den Gesetzgebern der Mut gefällt hat.

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