Samstag, 20. April 2024
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Schwule Pfarrer dürfen in Bayern mit ihrem Mann ins Pfarrhaus

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In evangelischen Pfarren in Bayern dürfen schwule und lesbische Pastoren mit ihren Partnern im Pfarrhaus zusammenleben. Einen entsprechenden Beschluss des Landeskirchenrates hat die Landessynode mit großer Mehrheit bestätigt.

Von den 108 Mitgliedern des Kirchenparlaments stimmten nur fünf dagegen, fünf weitere enthielten sich der Stimme. „Vom Ergebnis her ist es das, was ich mir gewünscht habe“, ist der evangelische Landesbischof Johannes Friedrich erleichtert. „Ehe und Familie sind das Leitbild des Zusammenlebens. Dieses Leitbild muss vertreten werden, auch wenn die eigene Lebensform sich davon unterscheidet“, heißt es im Beschluss der Landessynode wörtlich.

Doch ganz einfach ist es für schwule und lesbische Pastoren nicht, mit ihrem Partner auch offiziell Tisch und Bett zu teilen: Voraussetzung dafür, dass der gleichgeschlechtliche Partner ins Pfarrhaus einzieht, ist eine Eingetragene Lebenspartnerschaft. Außerdem darf mit dem Einzug „die Einheit der Gemeinde und die Glaubwürdigkeit des pfarramtlichen Dienstes“ nicht beeinträchtigt werden. Auch müssen der Kirchenvorstand, der Landeskirchenrat, der zuständige Dekan und der Regionalbischof mit dem gemeinsamen Haushalt einverstanden sein.

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Fünf gleichgeschlechtliche Paare hätten sich bereits bei der Landeskirche gemeldet, so Friedrich. Er geht davon aus, dass nach dem Beschluss noch weitere Pfarrer zu ihrer Homosexualität stehen und sich darum bemühen werden, gemeinsam mit der Partnerin oder dem Partner ins Pfarrhaus zu ziehen – auch wenn es in den Gemeinden Gegner geben sollte.

Der Beschluss der bayerischen Protestanten ist eine Folge der „Fürther Erklärung“ aus dem Jahr 1993. Damals ermutigte die evangelische Kirche in Bayern Lesben und Schwule, ihre sexuelle Orientierung verantwortlich zu leben.

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