Freitag, 29. März 2024
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Vier Jahre Jugendhaft für Cruising-Mord

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In Stralsund im deutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wurde ein 20-Jähriger wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt. Der Mann soll am Ostersonntag in einem beliebten Cruisinggebiet bei Greifswald auf einen 47-Jährigen eingestochen haben. Der Mann starb an den Folgen seiner Verletzungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In dem Prozess hat der junge Mann gestanden, sich zunächst in dem Waldstück umbringen zu wollen. Der Versuch, sich die Pulsadern aufzuschneiden, misslang aber. Danach sprach ihn der 47-Jährige an, weil er den jungen Mann ebenfalls für einen Cruiser hielt.

Ein folgenschwerer Fehler: Der unter Medikamenteneinfluss stehende junge Mann bekam Panik, dass ihn der Mann vergewaltigen wollte, und stach zu. Das Opfer erlitt Stiche in Lunge und Milz sowie Schnittverletzungen im Gesicht. Zwei weitere Parkplatzbesucher, die seine Schreie hörten, leisteten sofort Erste Hilfe. Die Verletzungen waren aber zu schwer, der Mann verstarb kurz darauf im Krankenhaus.

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Bevor der 20-Jährige ins Gefängnis muss, wird er wegen seiner Depressionen in einer psychiatrischen Klinik behandelt. Die Zeit dort wird auf die Haft angerechnet. Ins Gefängnis muss der junge Mann trotzdem: Er habe den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen, so Richter Wolfgang Loose. Deshalb sei eine Gefängnisstrafe „nicht entbehrlich“: „Es muss Ihnen vor Augen geführt werden, welches Unrecht Sie begangen haben“, so der Richter zu dem Angeklagten.

Die Verteidigung will in Revision gehen. Der Anwalt hält seinen jungen Mandanten für hochgradig selbstmordgefährdet. Der 19-Jährige hatte in der U-Haft seinen vierten Selbstmordversuch unternommen.

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