Mittwoch, 24. April 2024
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FPÖ wegen homophober Presseaussendung verurteilt

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Eine ungewohnte Nachricht erwartet heute die Besucher der FPÖ-Homepage: Ein blauer Kasten mit weißer Schrift erklärt dem User: „Wir haben im August 2008 die unwahre Behauptungen (sic!) verbreitet, Mag. Ewald Stadler wäre homosexuell und wäre trotz seiner eigenen Homosexualität übertrieben gegen Homosexualität aufgetreten, ‚um seine Nähe zu Haider zu vertuschen‘. Wir widerrufen hiermit diese Behauptung. Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – ‚Die Freiheitlichen‘ Harald Vilimsky“.

Dieser Widerruf ist der gerichtlich verordnete Schlussstrich hinter einer Pressemitteilung aus dem August 2008, mit der die nervös gewordene FPÖ vor den Nationalratswahlen versucht hat, einen Erfolg des BZÖ unter dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider zu verhindern – ohne Erfolg, wie das Wahlergebnis zeigte. FPÖ-Generalssekretär Harald Vilimsky vermutete in der Pressemitteilung Stadlers „übertriebenes Auftreten gegen Homosexualität“ sei vielleicht nur „eine Nebelgranate gewesen, um seine Nähe zu Haider zu vertuschen“.

Einzig: Stadler hat sechs Kinder. Er klagte wegen übler Nachrede und gewann. Die FPÖ musste dem BZÖ-Abgeordneten 800 Euro Entschädigung zahlen und nun den Widerruf veröffentlichen. Diskussionswürdig ist aber auch die Urteilsbegründung: Nicht nur, dass vermutete Homosexualität den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt – Stadler wurde dadurch „für einen Teil der Leserschaft einer verächtlichen Eigenschaft beschuldigt“, so der Richter.

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In der Pressemitteilung vom August ätzt Vilimsky übrigens auch, dass der damalige Generalsekretär Gerald Grosz und der damals stellvertretende Parteiobmann Stefan Petzner zu den letzten gehören, die Jörg Haider – eindeutig zweideutig – „die Stange halten“. Grosz und Petzner haben gegen die Aussendung nicht geklagt.

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