Freitag, 26. April 2024
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Ist 55-Jähriger unbescholtener Ehemann der Cruising-Mörder?

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Die Parkplatzmorde in Magstadt, Mörfelden-Walldorf und der Überfall auf einen Autofahrer in Freudenstadt sind geklärt. Das verkündeten vor kurzem die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Polizeidirektion Böblingen und Freudenstadt sowie das Polizeipräsidium Südhessen in einer gemeinsamem Presseerklärung.

Damit ist der Mann, der als „Cruising-Mörder“ Angst in Süddeutschland verbreitete, nach über einem halben Jahr Fahndung offenbar gefasst. Nach Informationen der Polizei handelt es sich um einen 55-jährigen Mann. Er ist verheiratet und bis jetzt noch nie aktenkundig geworden. Das Motiv ist unklar, der Mann schweigt zu den Vorwürfen.

Dabei sprechen die Spuren eine deutliche Sprache: Beim Mord am 30-jährigen Heiko S. auf einem Autobahnparkplatz in Magstadt in der Nähe von Stuttgart hinterließ er DNA-Spuren, mit derselben Waffe wurde auch der 70-jährige Friedrich L. am 2. Juli auf einem Cruising-Treffpunkt nahe des Frankfurter Flughafens erschossen. Bei dem Verdächtigen, für den die Unschuldsvermutung gilt, wurde auch eine Waffe gefunden, die nach Angaben der Polizei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auch die Tatwaffe ist.

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Zum Verhängnis wurde dem Mann der versuchte Überfall auf einen Autofahrer in der Nähe eines belebten Marktplatzes: Der Lenker wehrte sich, Passanten konnten bei der Erstellung eines Phantombildes behilflich sein. Dann verglichen die Beamten Fotos von Autos, die in der Nähe des Marktplatzes fotografiert wurden, mit den Zeugenaussagen der anderen Verbrechen. Dabei wurden sie auf einen schwarzen 7er BMW aufmerksam. Sie durchsuchten Wohnung und Auto des Fahrzeugbesitzers und fanden dabei unter anderem einen schwarzen Rucksack und eine Umhängetasche, in denen neben einer Sportschützenpistole auch die seit 14 Jahren nicht mehr hergestellte Tatmunition aufbewahrt wurden. Der Verdächtige wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Da die DNA-Probe des Mannes mit den Vergleichsproben der Verbrechen übereinstimmten, ordnete das Amtsgericht Stuttgart Untersuchungshaft an.

Die Polizei vermutet, dass der Mann auch noch andere Straftaten begangen hat. Eine Wollmaske und ein Drohbrief, die gefunden wurden, ließen diesen Schluss zu.

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