Freitag, 19. April 2024
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Irland macht Weg frei für Eingetragene Partnerschaft

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In Irland hat Justizminister Dermot Ahern am 23. Dezember die Ausführungsverordnung zum Partnerschaftsgesetz unterzeichnet.

Damit kann der „Civil Partnership and Certain Rights of Cohabitants Act 2010“ wie geplant am 1. Jänner 2011 in Kraft treten. Er regelt die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Bis zum Ja-Wort müssen schwule und lesbische Paare allerdings noch warten: Das Gesetz sieht – wie bei Hetero-Paaren auch – eine dreimonatige Frist zwischen der Bestellung des Aufgebots und der Eheschließung vor.

Bei der feierlichen Unterzeichnung der Verordnung dankte Ahern der irischen Lesben- und Schwulengruppe GLEN für die „gute Zusammenarbeit, die Kompetenz und das Verständnis“, das sie bei ihrer Lobbyarbeit gezeigt haben. Er hoffe, dass künftige Politiker-Generationen jene Punkte beschließen würden, die schwulen und lesbischen Paaren zur völligen rechtlichen Gleichstellung noch fehlten, so Ahern weiter. Nicht geregelt ist zum Beispiel die Obsorge von gemeinsam betreuten Kindern durch den nicht-leiblichen Elternteil. Diese werden gerade diskutiert.

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In den meisten anderen Punkten haben schwule und lesbische Paare künftig in Irland die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare. Das betrifft auch informelle Lebensgemeinschaften, zum Beispiel im Sozialrecht oder bei der Trennung.

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