Donnerstag, 18. April 2024
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Partnerschaftsgesetz in Irland in Kraft

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In Irland ist heute der „Civil Partnership and Certain Rights of Cohabitants Act 2010“ in Kraft getreten, der auch auf der Grünen Insel Eingetragene Partnerschaften für Lesben und Schwule einführt.

Bis sich die ersten gleichgeschlechtlichen Paare das Ja-Wort geben können, vergehen allerdings noch mindestens drei Monate: So lange dauert nämlich nach irischem Recht die Frist zwischen der Bestellung des Aufgebots und der tatsächlichen Eheschließung – auch für heterosexuelle Paare. Bereits ab heute werden in Irland Eingetragene Partnerschaften oder gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, als Civil Partnerships anerkannt.

In wesentlichen Punkten stellt das Gesetz gleichgeschlechtliche Paare mit heterosexuellen Paaren gleich. Sie bekommen die gleichen Rechte und Pflichten. Auch die Auflösung einer Eingetragenen Partnerschaft ist parallel zu einer Scheidung. Allerdings fehlen Regelungen für gemeinsam betreute Kinder. Derzeit wird diskutiert, ob der nicht-biologische Elternteil auch gesetzlich Elternrechte bekommen soll, wenn die Partner eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen sind.

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Die Gleichstellung betrifft übrigens auch Paare, die sich nicht trauen wollen: Auch hier werden homosexuelle Paare heterosexuellen informellen Lebensgemeinschaften gleichgestellt. Das betrifft besonders das Sozialrecht oder die Möglichkeit, das Vermögen im Falle einer Trennung gerichtlich aufteilen zu lassen.

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