Freitag, 19. April 2024
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Österreich drückt sich weiter um Schutz für Schwule und Lesben

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Wer in Österreich außerhalb des Berufs wegen seiner sexuellen Orientierung, Religion, Weltanschauung oder seines Alters diskriminiert wird, wird vom Gleichbehandlungsgesetz nicht geschützt.

Für Kurt Krickler, Generalsekretär der HOSI Wien, ist das ein unhaltbarer Zustand: Es sei „pervers, dass ausgerechnet beim Schutz vor Diskriminierung diskriminiert wird“, so Krickler heute bei einer Pressekonferenz, die die HOSI Wien gemeinsam mit dem „Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern“, der Menschenrechtsorganisation „Zara“ und der „Liga für Menschenrechte“ veranstaltet hat. Dabei sollte eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, die alle betroffenen Gruppen gleich schützt, bereits seit 1. Jänner 2011 in Kraft sein – allerdings wurde sie auf Initiative der ÖVP zurückgenommen. „Völlig überraschend“, wie Volker Frey vom Klagsverband meint. Nun soll am Donnerstag vom Nationalrat eine zahmere Novelle beschlossen werden, mit der die betroffenen Passagen nicht mehr geändert werden. Menschen sollen in Österreich also weiterhin aufgrund ihrer Religion, der sexuellen Orientierung oder des Alters benachteiligt werden dürfen.

Der Grund dafür: Die ÖVP sei „durch gewisse Experten in ihren Zweifeln bestätigt worden“, erklärt sich Gisela Wurm, Obfrau des Gleichbehandlungsausschusses, in der Online-Ausgabe der Tageszeitung „Der Standard“ den Schwenk. Der überraschenden Änderung der Regierungsvorlage sei eine „Hetzkampagne“ in bestimmten Medien vorangegangen, erinnert sich Wurm weiter. Dabei ist die ÖVP dann offenbar umgekippt – obwohl „sogar die Wirtschaftskammer“ den Entwurf für akzeptabel halte.

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Christian Högl, Obmann der HOSI Wien, will das nicht hinnehmen: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. In dieser Hinsicht hat das Gesetz jede Diskriminierung zu verbieten und allen Menschen gegen jede Diskriminierung gleichen und wirksamen Schutz zu gewährleisten“, spricht er deutliche Worte.

Unterstützung für ein Ende der Diskriminierung bei der Anti-Diskriminierung kommt vom UNO-Menschenrechtsausschuss. Dieser kritisierte die gesetzliche Lage in Österreich schon im Jahr 2007. In seinem Bericht stellte er damals „mit Besorgnis“ fest, dass es bei der Anti-Diskriminierung zwei Gruppen gebe und forderte entsprechende Änderungen ein. Damit fällt die ÖVP auch ihrem eigenen Außenminister Michael Spindlegger in den Rücken, bemerkt Krickler: „Denn Ende Jänner 2011 steht auch die periodische universelle Menschenrechtsüberprüfung Österreichs durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf an. Im Staatenbericht Österreichs hat die Bundesregierung noch eine Harmonisierung des Schutzniveaus angekündigt. Wenn es nach dem ÖVP-Klub geht, wird aber daraus nichts – und Österreich wäre dann wohl in Erklärungsnotstand, warum es der Aufforderung der UNO, die Menschenrechtskonvention zu achten, auch nach drei Jahren immer noch nicht nachgekommen ist.“

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