Freitag, 29. März 2024
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Adoptionsverbot für Homo-Paare in Deutschland rechtswidrig?

Hamburger Richter lassen Klage bei Verfassungsgericht prüfen

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Das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland könnte verfassungswidrig sein. Dieser Meinung ist zumindest das Hanseatische Oberlandesgericht.

Geklagt hatte ein Paar aus Hamburg, das eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen ist und 2002 ein Kind aus Rumänien adoptiert hatte. Offiziell war allerdings nur einer der beiden Männer der Vater – allerdings wollten beide als gesetzliche Elternteile anerkannt werden, was ihnen verweigert wurde: Das Amtsgericht Hamburg entschied im Jahr 2008, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner kein Adoptionsrecht besäßen, sondern nur heterosexuelle Ehepaare.

Adoptionsverbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, so die Hamburger Richter

Dagegen wehrten sich die beiden Männer – zurecht: Für das Oberlandesgericht Hamburg widerspricht dieses Urteil dem Gleichheitsgrundsatz des deutschen Grundgesetzes. Ohne „sachlich gerechtfertigten Grund“ dürfe der Gesetzgeber damit nicht einen Teil der Bevölkerung diskriminieren – und genau das sei geschehen, so die Richter. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Klage des Hamburger Väterpaares entscheiden.

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Der offen schwule Bundestagsabgeordnete Volker Beck von den Grünen fordert nun Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP auf, Eingetragene Lebenspartner im Adoptionsrecht gleichzustellen. Dass dies noch nicht möglich ist, ist allerdings auch ein Versäumnis seiner Partei: Bei der Einführung von Eingetragenen Partnerschaften vor zehn Jahren wurden Adoptionen gänzlich ausgeklammert, 2005 unter Rot-Grün nur Stiefkindadoptionen zugelassen, also die Adoption eines leiblichen Kindes durch den anderen Partner. Mittlerweile sind alle Parteien mit Ausnahme der konservativen CDU und CSU dafür, auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption zu ermöglichen.

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