Freitag, 29. März 2024
HomeAllgemeinDeutsches Transsexuellengesetz verfassungswidrig

Deutsches Transsexuellengesetz verfassungswidrig

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Begründung ist die gleiche wie in Österreich: Der Gesetzgeber darf Betroffene nicht zu einer geschlechtsanpassenden Operation zwingen, damit das Geschlecht in amtlichen Dokumenten geändert werden kann.

Die Richter sind der Meinung, es sei unzumutbar, von einem Transsexuellen zu verlangen, „dass er sich derartigen risikoreichen, mit möglicherweise dauerhaften gesundheitlichen Schädigungen und Beeinträchtigungen verbundenen Operationen unterzieht, wenn sie medizinisch nicht indiziert sind, um damit die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit seiner Transsexualität unter Beweis zu stellen“. Wichtiger sei es, so die Richter, „wie konsequent der Transsexuelle in seinem empfundenen Geschlecht lebt und sich in ihm angekommen fühlt“.

Damit sind die wesentlichen Bestimmungen des Transsexuellengesetzes, das seit 1981 gilt, verfassungswidrig. Das Gesetz sieht eine „kleine“ und eine „große“ Namensänderung vor. Bei der „kleinen Lösung“ wird nur der Vorname geändert, nicht aber das Geschlecht im Personenstandsregister. Dafür – also für die „große Lösung“ – war bislang notwendig, dass die betroffene Person „dauernd fortpflanzungsunfähig“ ist und sich einer geschlechtsanpassenden Operation unterzogen hat.

- Werbung -

Das widerspreche der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, urteilten die Karlsruher Höchstrichter mit sechs zu zwei Stimmen. Die entsprechenden Passagen des Transsexuellengesetzes wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Geklagt hatte eine 62-jährige lesbische Frau, die als Mann geboren wurde. Sie hat nur ihren Vornamen geändert und wird hormonell behandelt. Als sie mit ihrer Freundin eine Lebenspartnerschaft eingehen wollte, wurde dies vom Berliner Standesamt abgelehnt, weil diese nur zwei Partnern gleichen Geschlechts offenstünde. Gesetzlich gilt die Frau aber als Mann. Würde das Frauenpaar aber heiraten, wäre es aber offensichtlich, dass eine der beiden Frauen transsexuell sei. So wäre ein unauffälliges und diskriminierungsfreies Leben nicht mehr möglich.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner