Samstag, 20. April 2024
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Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen entspricht französischer Verfassung

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Das Verbot der Ehe für schwule und lesbische Paare in Frankreich ist rechtmäßig. Das hat der Verfassungsrat, der ungefähr unserem Verfassungsgerichtshof entspricht, festgestellt.

„Nach französischem Recht ist die Ehe eine Vereinigung von Mann und Frau“, so der Verfassungsrat am Donnerstag. Der Gesetzgeber könne diese Definition zwar ändern, der Verfassung der Grand Nation widerspreche das Ehe-Verbot aber nicht. Außerdem hätten gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, mit einem PACS, dem Zivilpakt, eine Bindung einzugehen, in der ein „normales Familienleben“ möglich sei.

Geklagt hatte ein lesbisches Paar aus Reims, das seit 14 Jahren zusammenlebt, vor zehn Jahren einen PACS eingegangen ist und vier Kinder hat. Für sie wären durch eine Eheschließung Sorge- und Erbrecht im Todesfall einer der Partnerinnen zweifelsfrei geklärt worden, vor allem bei den gemeinsam erzogenen Kindern. Denn der PACS enthält ihnen das gemeinsame Sorgerecht vor: Rechtlich gesehen ist nur eine der Frauen mit den Kindern verwandt, die andere ist vor dem Gesetz eine Fremde.

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Unter französischen Lesben- und Schwulenaktivisten ist die Enttäuschung auch deshalb groß, weil der Kassationsgerichtshof den Fall vor zwei Monaten an den Verfassungsrat weitergeleitet hat, weil dieser der Meinung war, dass die Verfassung durch eine „Veränderung der Sitten“ heute anders ausgelegt werden würde als noch vor einigen Jahren. Diese Meinung teilte der Verfassungsrat offenbar nicht.

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