Ein richtungsweisendes Urteil hat das Oberlandesgericht Celle gefällt: Transgender-Häftlinge dürfen im Gefängnis Frauenkleidung tragen.
Geklagt hatte ein Häftling, der nach eigenen Angaben transgender ist. Um zu wissen, wie es sich als Frau lebt, wollte er in seiner Zelle Damenunterwäsche und -oberbekleidung anziehen. Das untersagte ihm die Direktion des Gefängnisses. Die Begründung: Es sei „unzweckmäßig“ und könnte zu Übergriffen führen.
Diese Meinung teilten die Richter in Celle nicht. Für sie wiegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot schwerer als Sicherheitsbedenken der Haftanstalt. Das Tragen von Frauenkleidern darf dem Häftling also nicht verweigert werden. Allerdings teilt das Gericht die Sicherheitsbedenken: Die Haftanstalt muss den Betroffenen vor unrechtmäßigen Bedrohungen schützen, so die Richter in ihrem Urteil.