Samstag, 20. April 2024
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Hetzen gegen Lesben und Schwule bleibt in Österreich straffrei

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Gegen Lesben und Schwule zu hetzen bleibt in Österreich weiter erlaubt. Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag abgelehnt, der eine entsprechende Ausweitung des Strafgesetzbuches vorgesehen hat. Das berichtet die Tageszeitung „Die Presse“ in ihrer heutigen Ausgabe.

Derzeit werden im „Verhetzungsparagraf“ Angehörige einer Rasse, einer Religionsgemeinschaft oder eines Staates vom Gesetz besonders geschützt: Wer gegen sie hetzt, muss mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Letztes Jahr sollten mehr Gruppen in diese Aufzählung aufgenommen werden. Im Zuge des Terrorismus-Präventionsgesetzes sollte auch Hetzen wegen des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, der Weltanschauung oder einer Behinderung unter Strafe gestellt werden. Aus Angst, die Meinungsfreiheit zu stark zu beschneiden, wurde diese Bestimmung aber noch nicht beschlossen.

Diese Zweiklassengesellschaft bei Minderheiten wollten Lesben- und Schwulengruppen kippen: Sie beantragten beim Verfassungsgerichtshof, den Paragrafen teilweise zu kippen. So sollte die Aufzählung der schützenswerten Gruppen gestrichen werden. Damit würden auch Lesben und Schwule als „traditonell besonders verwundbare Gruppe“ von der entsprechenden Gesetzesstelle geschützt werden.

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Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof den Antrag abgewiesen – aus formalen Gründen. Denn der Verhetzungsparagraf kann nur von jemandem angefochten werden, der direkt davon betroffen sind. Und das sind Lesben und Schwule nicht – weil sie darin eben nicht konkret genannt werden. Eine Gruppe könne ein Gesetz nicht anfechten, bloß weil eine andere davon profitiere, so die Höchstrichter. Außerdem ist der VfGH der Meinung, dass den Antragstellern eine Klage gegen das Gesetz zumutbar sei.

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