Freitag, 29. März 2024
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Bringt neues Namensrecht gleiche Rechte für schwule und lesbische Paare?

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Eine Reform des Namensrecht, die auch Eingetragenen Partnern zugute kommen soll, strebt Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek an.

Nach den Vorstellungen der Ministerin sollen künftig auch gleichgeschlechtliche Eingetragene Paare die Möglichkeit haben, einen „echten“ Doppelnamen zu führen. Das ist ein Punkt einer Familienrechtsreform, die Heinisch-Hosek zur Zeit mit Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ausverhandelt.

Unterstützung für diese Pläne bekommt die Frauenministerin auch aus dem Wiener Rathaus. Die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger ist über die Pläne von Heinisch-Hosek „sehr erfreut“.

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Sie geht aber noch einen Schritt weiter und hofft, dass durch eine Reform des Namensrechts auch diskriminierende Bestimmungen für Eingetragene Partner wegfallen. So bleibt es gleichgeschlechtlichen Partnern verwehrt, einen gemeinsamen „Familiennamen“ zu tragen, ihnen ist nur ein „Nachname“ bestimmt. Anstelle eines Doppelnamens, der durch einen Bindestrich verbunden ist, haben verpartnerte Lesben und Schwule nur die Möglichkeit, einen gemeinsamen doppelten Nachnamen ohne Bindestrich zu bekommen.

„Diese Bestimmungen sind diskriminierend und durch nichts zu begründen. Gleichgeschlechtlich Liebende werden durch diese Regelungen gezwungen, ihre sexuelle Orientierung mit dem Namen öffentlich zu machen“, so die für Antidiskriminierung zuständige Stadträtin Frauenberger. Sie hofft, dass Bandion-Ortner in dieser Frage einlenkt.

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