Freitag, 29. März 2024
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Ausländische Homo-Partner dürfen nicht in den USA bleiben

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Zittern müssen schwule oder lesbische Ehepartnern von US-Bürgern, die in den Vereinigten Staaten leben. Hat es vor einigen Tagen noch geheißen, dass diese – wie heterosexuelle Ehepartner – einen Anspruch auf eine Green Card hätten, wird dies vom zuständigen Heimatschutzministerium jetzt wieder verneint. Damit müssen gleichgeschlechtliche Ehepartner sogar eine Ausweisung aus den USA fürchten.

Stein des Anstoßes ist der „Defense of Marriage Act“ (DOMA): Dieses 1996 beschlossene Gesetz verbietet es Bundesbehörden, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen. Allerdings dürfte es ungültig sein, weil es dem Gleichheitsgrundsatz der US-Verfassung widerspricht. Zu diesem Schluss kam im Juli 2010 ein Bundesgericht in Boston, ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA wird noch in diesem Jahr erwartet. Auch das Justizministerium hält das Gesetz für verfassungswidrig, die Regierung von Präsident Obama hat bereits angekündigt, nicht um seinen Verbleib zu kämpfen.

Dem entsprechend hat auch das Heimatschutzministerium in der letzten Woche Abschiebungen von gleichgeschlechtlichen Ehepartnern ohne US-Pass gestoppt. Man warte auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und werde den schwulen und lesbischen Ehepartnern eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung geben, so ein Sprecher des Ministeriums damals.

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Heute sieht die Sache aber wieder ganz anders aus: Rechtsberater der Regierung hätten „rechtliche Probleme bei der Anerkennung binationaler gleichgeschlechtlicher Paare“ festgestellt – der DOMA muss befolgt werden, auch wenn ihn die zuständige Behörde für verfassungswidrig hält und ein höchstrichterliches Urteil noch in diesem Jahr bevorsteht.

Steve Ralls von der Organisation „Immigration Equality“ ärgert sich über diese Entscheidung: „Warum wird dann ein verfassungswidriges Gesetz angewendet, das nur dazu da ist, amerikanische Bürger von ihren Liebsten zu trennen?“. Es sei Aufgabe der Regierung, Familien zusammenzuführen, und nicht, sie zu trennen, so Ralls weiter.

Die betroffenen Partner müssen jetzt auf jeden Fall weiter um ihre Ausweisung zittern.

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