Samstag, 20. April 2024
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Keine Wohnung für Lesben: Klage in Straßburg

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Weil ein Vermieter in Wien seine Wohnung nicht an ein lesbisches Paar vermieten wollte, geht der Vorsitzende des Rechtskomitees Lambda, Helmut Graupner, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Denn nach österreichischem Recht ist diese Diskriminierung erlaubt.

Lisa Hampala und ihre Partnerin Claudia Tondl wollten gemeinsam in den fünften Wiener Gemeindebezirk ziehen. Die Miete von 900 Euro sei zwar recht hoch gewesen, „aber es war ein Stück Garten dabei, das hat uns besonders gut gefallen“, erinnert sich die 27-jährige Studentin in der Tageszeitung „Der Standard“. Der Makler wollte den Mietvertrag mit ihr alleine abschließen und verlangte einen Einkommensnachweis von Hampala. Da erklärten die beiden Frauen: „Wir planen keine WG, sondern sind ein Paar. Wir teilen sämtliche Ausgaben.“

Damit begannen die Probleme: Plötzlich wurden ein Bürge und ein Einkommensnachweis über die dreieinhalbfache Miethöhe verlangt. Für heterosexuelle Paare blieben die Bedingungen aber die gleichen, ergaben Testanrufe. „In unserem persönlichen Umfeld macht es keinen Unterschied, ob man hetero- oder homosexuell ist. Doch das ist eine Seifenblase, denn in Österreich schaut es oft anders aus“ , ist die 27-jährige Studentin enttäuscht.

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Dagegen wollten sie klagen – doch die Diskriminierung bei einer Dienstleistung ist in Österreich straffrei, zumindest bei Lesben und Schwulen. Bei Migranten wäre das gleiche Verhalten des Vermieters bestraft worden. Trotzdem sieht der Verfassungsgerichtshof keine Ungleichbehandlung. Er folgte im letzten Jahr einer Stellungnahme der Bundesregierung. Diese argumentierte, dass die Verweigerung einer Mietwohnung an „Fremde“ zur „Erschwerung der Integration“ beitrage. „Vergleichbare gesellschaftliche Folgen“ bei der Diskriminierung von Lesben und Schwulen „hat es nicht“, so die Regierung.

Deshalb geht Graupner jetzt vor den Menschenrechtsgerichtshof. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz verstoße gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot, festgelegt in Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Besonders bitter: Erst im März war das entsprechende Gesetz novelliert worden, entsprechende Änderungen waren sogar schon im Gesetzesentwurf. Dann wurden sie wieder gestrichen – auf Drängen der ÖVP.

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