Donnerstag, 28. März 2024
HomeAllgemeinHinterbliebenen-Rente weiter nicht für Eingetragene Paare

Hinterbliebenen-Rente weiter nicht für Eingetragene Paare

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Gescheitert sind die Grünen am Mittwoch abend im Nationalrat mit einem Gesetzesantrag, der Eingetragenen Partnern den Zugang zur Hinterbliebenen-Pension ermöglichen sollte. Da es vor 2010 keine Eingetragene Partnerschaft gab, haben gleichgeschlechtliche Partner derzeit auch kein Recht auf eine Hinterbliebenen-Pension, wenn einer der Partner stirbt – auch, wenn sie über Jahrzehnte zusammengelebt haben.

Im Sozialausschuss hat Karl Öllinger von den Grünen deshalb einen entsprechenden Antrag eingebracht, der auch Eingetragenen Partnern diese „Witwenrente“ ermöglichen sollte. Dieser ist allerdings von allen anderen Parteien abgelehnt worden – obwohl er, so die Grünen in einer Presseaussendung, „nur mit geringen Kosten verbunden“ sei. An der Debatte im Ausschuss beteiligte sich auch FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl, der sich auch öffentlich immer wieder gegen die Gleichstellung von Lesben und Schwulen ausgesprochen hat.

Und auch im Nationalrat war dem Antrag kein Glück beschert: Alle Parteien mit Ausnahme der Grünen lehnten ihn ab.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner