Donnerstag, 28. März 2024
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Kein Aufenthaltsrecht für Homo-Ehepartner

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Über einen besonders skurrilen Diskriminierungs-Fall berichtet das Rechtskomitee Lambda (RKL): Zunächst wollte die Wiener Magistratsabteilung (MA) 35 einem Südafrikaner, der in seiner Heimat einen Österreicher geheiratet hat, keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen, weil die gleichgeschlechtlich geschlossene Ehe in Österreich nicht anerkannt wird. Als das Paar darauf eine Eingetragene Partnerschaft schließen wollte, wurde ihnen diese ebenfalls verweigert – weil sie ja schon verheiratet sind.

Im Fremdenrecht sind heterosexuelle Ehepaare und homosexuelle Eingetragene Paare gleichgestellt. Die Stadt Wien als Fremdenbehörde erster Instanz erkennt auch im Ausland geschlossene Eingetragene Partnerschaften problemlos an. Nur mit Ehen hat sie offenbar ein Problem: Einem Südafrikaner, der mit einem Österreicher verheiratet ist, verweigerte die MA 35 den „Aufenthaltstitel Familienangehöriger. Die Ehe sei in Österreich schließlich nicht anerkannt, so das Wiener Magistrat. „Dabei ist die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen in der juristischen Lehre so gut wie unumstritten. Offen ist lediglich, ob sie in Österreich als Ehe oder als EP gelten. Gerade das ist aber für die Erteilung eines Aufenthaltstitels irrelevant. Ein solcher ist auf Grund der Partnerschaft jedenfalls zu erteilen, gleichgültig ob Ehepaar oder eingetragenes Paar“, heißt es in einer Aussendung des RKL.

Ein Jahr lang wurden die beiden Männer hingehalten. Erst, als sie das RKL einschalteten und drohten, in die Öffentlichkeit zu gehen, lenkte die MA 35 ein und ließ das Paar eine Eingetragene Partnerschaft schließen. Warum nicht einfach die Ehe als Grundlage für eine Aufenthaltsgenehmigung genommen werden konnte, bleibt allerdings das Geheimnis der Behörde.

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„Gerade von der Stadt Wien, die die EP ansonsten so vorbildlich umgesetzt hat, hätten wir uns ein solches unwürdiges Schauspiel nicht erwartet “, ärgert sich der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, Präsident des RKL. „Es bleibt zu hoffen, dass sie es von selbst abstellen wird und nicht durch Gerichte dazu gezwungen werden muss“.

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