Freitag, 19. April 2024
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Deutschland erkennt ausländische Homo-Ehen an

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Gleichgeschlechtliche Paare, die im Ausland geheiratet haben, können diese Beziehung in Deutschland als Eingetragene Partnerschaft registrieren lassen. Zu diesem Schluss kam das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken.

Geklagt hatten zwei Männer, die in Kalifornien geheiratet haben. Als sie ihre Beziehung in Deutschland in das Lebenspartnerschaftsregister eintragen wollten, wurde dies vom zuständigen Standesamt abgelehnt. Die Begründung des zuständigen Beamten: Da in Deutschland keine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen geschlossen werden kann, ist die kalifornische Eheschließung in Deutschland irrelevant.

Das sehen die Richter anders: Die nach kalifornischem Recht geschlossene Ehe könne in Deutschland als Lebenspartnerschaft umgedeutet werden und dann auch im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Damit ist der Weg zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in Deutschland frei.

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Erst gestern hat die für Gleichbehandlung zuständige Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger bekanntgegeben, dass nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium gleichgeschlechtliche Ehen aus dem Ausland in Österreich als Eingetragene Partnerschafen anerkannt werden.

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