Samstag, 20. April 2024
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Homosexualität in Österreich seit 40 Jahren legal

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Auch, wenn es heute für uns selbstverständlich ist: Homosexualität wurde in Österreich erst vor vierzig Jahren straffrei gestellt.

Im Zuge der „kleinen Strafrechtsreform“ von Justizminister Christian Broda wurden die Strafbestimmungen für homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen im Juli 1971 teilweise gestrichen. „Diese Entkriminalisierung von Homosexualität war außerordentlich wichtig im Kampf um Gleichstellung. Ich bin stolz darauf, dass es eine sozialdemokratische Bundesregierung war, die diesen Fortschritt brachte“, freut sich Peter Traschkowitsch, Bundessprecher der sozialdemokratischen Homosexuelleninitiative (SoHo).

Was dabei aber nicht vergessen werden darf: Als „Ersatz“ gab es von der Regierung Kreisky vier neue Beschränkungen: So wurde unter dem Titel „Verbots der Werbung für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts oder mit Tieren“ Lesben und Schwulen bis 1997 die Bildung von Vereinen und Aufklärungsarbeit untersagt und mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft. Gleichgeschlechtliche Prostitution und „Verbindungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht“ wurden 1971 ebenfalls unter Strafe gestellt. Dieses Verbot fiel bereits 1989. Das Schutzalter für Männer wurde im berüchtigten Paragraph 209 („Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Minderjährigen“) auf 18 Jahre festgelegt. Verstöße konnten mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Diese Regelung wurde erst im Jahr 2002 durch den Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. Übrigens: Rechtlich gesehen ist auch homosexuelle Pornografie in Österreich erst seit 2000 legal.

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