Samstag, 20. April 2024
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Ausländische Homo-Ehen österreichweit anerkannt

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Was in Wien durchgesetzt wurde, ist jetzt österreichweit Standard: Eingetragene Partnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, werden in Österreich anerkannt.

Das Innenministerium hat jetzt, eineinhalb Jahre nach der Einführung von Eingetragenen Partnerschaften, einen entsprechenden Erlass herausgegeben, der am Freitag an die Landesregierungen verschickt wurde. Damit gilt auch für schwule und lesbische Paare, die sich im Ausland verpartnert haben, das Recht auf Familienzusammenführung. Bisher wurde es ihnen verweigert.

Die Anerkennung gilt auch für Paare, die sich vor 2010 das Ja-Wort gegeben haben, als die Eingetragene Partnerschaft in Österreich eingeführt wurde. Auslöser für den Erlass war der Fall eines schwulen Paares, das in Südafrika geheiratet hat und dann in Wien noch einmal eine Eingetragene Partnerschaft eingehen musste, um eine Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Partner zu bekommen.

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Für Vertreter der Community kommt das Erlass reichlich spät: „Damit wird nur offiziell gemacht, was im Grund seit Beginn 2010 hätte selbstverständlich sein müssen“, ärgert sich Kurt Krickler, Generalsekretär der Homosexuelleninitiative (HOSI) Wien.

Keine Freude über den Erlass kommt auch bei Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda auf. Er kritisiert, dass im Ausland geschlossene Homo-Ehen auch hierzulande nur als Eingetragene Partnerschaften zählen. „Das ist unfaires Downgrading“ , so Graupner.

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