Samstag, 20. April 2024
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Eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein in Kraft

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Ab heute können schwule und lesbische Paare auch in Liechtenstein eine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Das entsprechende Gesetz tritt heute in Kraft.

Ursprünglich war der 1. Jänner 2012 als Termin für die Einführung vorgesehen. Beim Gesetzesbeschluss im März fand sich aber eine Mehrheit, dieses Datum auf den 1. September vorzuverlegen.

Die Eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein gibt schwulen und lesbischen Paaren in vielen Punkten die gleichen Rechte wie Ehepaaren. So werden sie beispielsweise im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, bei Firmenpensionen, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht oder im Steuerrecht gleichgestellt. Wie in Österreich bleiben gleichgeschlechtlichen Paaren aber auch in Liechtenstein der Zugang zu Adoption und künstlicher Befruchtung verwehrt.

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Katholisch-konservative Kreise in dem kleinen Fürstentum haben sich vehement mit Leserbriefen, Streitgespräche und Gastkommentaren gegen die Einführung der Eingetragenen Partnerschaft gewehrt. Wortführer der Konservativen war der römisch-katholische Erzbischof von Vaduz, Wolfgang Haas. Er machte bereits vor drei Jahren klar, dass für ihn „praktizierte Homosexualität“ eine schwere Sünde sei, „deren rechtliche Anerkennung geradezu einen Skandal darstellen würde“.

Doch trotz ihres massiven Einsatzes gegen die rechtliche Absicherung schwuler und lesbischer Beziehungen konnten sich die Konservativen in Liechtenstein nicht durchsetzen.

Links zum Thema

  • homoehe.GGG.at: Alle Informationen zur Eingetragenen Partnerschaft in Österreich

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