Donnerstag, 25. April 2024
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Ab 1. Jänner: Schwule und Lesben in Österreich vor Verhetzung geschützt

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Wer in Österreich gegen Lesben und Schwule hetzt, macht sich ab 1. Jänner 2011 strafbar. Das hat der Nationalrat gestern beschlossen.

So wurde der §283 StGB geändert. Dadurch ist zukünftig auch der Aufruf zu Gewalt gegen eine „… nach den Kriterien … der sexuellen Ausrichtung definierten Gruppe von Personen“ strafbar. Weitere neu geschützte Gruppen sind Weltanschauung, Behinderung und Alter.

Allerdings wurde das Gesetz noch in letzter Minute abgemildert: In der ursprünglichen Vorlage wurde nicht nur der Aufruf zur Gewalt, sondern auch eine „sonstige feindselige Handlung“ unter Strafe gestellt. Auch muss der Aufruf nun von einer „breiten Öffentlichkeit wahrnehmbar“ sein. In der Ursprungsversion war von „öffentlich“ die Rede, was in Österreich Gruppen ab etwa fünf bis zehn Personen umfasst.

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Laut ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer dient die Abänderung unter anderem dazu, Grundrechte wie die Meinungsfreiheit nicht zu gefährden. Für die HOSI Wien wird das Gesetz durch diese Änderungen zahnlos: „Wir sind entsetzt und verärgert über die totale Verwässerung des Verhetzungsverbots durch die heute anstehende Novellierung des §283 StGB“, erklärt Kurt Krickler, Generalsekretär der HOSI Wien. „Von der ÖVP haben wir im Grunde nichts anderes erwartet, aber wir sind zutiefst enttäuscht, dass auch die SPÖ ein wichtiges Anliegen verwässert und verraten hat“, so Krickler weiter. „Da bringt es auch nichts, dass durch die Aufnahme von ‚sexueller Orientierung‘ der Verhetzungsschutz auf Lesben und Schwule ausgedehnt wird, wenn gleichzeitig der Verhetzungsparagraph zu einem zahnlosen Papiertiger gemacht wird.“

Mit der Ausweitung des Verhetzungsschutzes auf sexuelle Minderheiten hat sich Österreich übrigens Zeit gelassen. Die ursprüngliche Regierungsvorlage stammt aus dem April 2010 und sollte schon seit 1. August des letzten Jahres in Kraft sein.

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