Samstag, 20. April 2024
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Verfassungsgericht kippt Bindestrich-Verbot bei Lebenspartnern

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Es ist mittlerweile fast schon ein Ritual in der österreichischen Innenpolitik: Die ÖVP blockiert Rechte für Lesben und Schwule, und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt diese Blockade wieder auf.

Diesmal geht es um den Bindestrich, der schwulen und lesbischen Paaren fehlt, wenn sie sich bei einer Eingetragenen Partnerschaft für einen gemeinsamen Nachnamen entscheiden. Diese Praxis sei diskriminierend, so der VfGH in einem heute veröffentlichten Entscheid.

Auch bei Eingetragenen Partnern sei der Doppelname „unter Setzung eines Bindestrichs zwischen den beiden Namen zu bilden und zu führen“, so das Höchstgericht. Nur so sei das Gesetz zu lesen und von den Behörden anzuwenden. Andernfalls käme es zu einer unzulässigen Diskriminierung, machen die Verfassungsrichter klar.

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SPÖ und Grüne begrüßen die Entscheidung: „Es ist höchste Zeit, dass sie jetzt auch, genauso wie heterosexuelle Paare, einen Doppelnamen mit Bindestrich führen können“, so die für Gleichstellung zuständige Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek von der SPÖ. Gleichzeitig betonte die Ministerin, dass auf dem Weg zu einer wirklichen Gleichstellung für homosexuelle Paare „noch ein paar Schritte“ fehlen würden. Dazu gehöre auch, dass man über Adoption spreche und über künstliche Befruchtung für lesbische Paare.

Und auch der Grüne Bundesrat Marco Schreuder freut sich: „Das Verbot eines Bindestrichs bei einem gemeinsamen Doppelnamen war eine Bosheit des Gesetzesgebers. Denn Eingetragene Partner und Partnerinnen waren somit behördlich zwangsgeoutet.“

Auch bei den Lesben- und Schwulenorganisationen herrscht erwartungsgemäß Freude über die Entscheidung der Verfassungsrichter. Kurt Zernig, Vorsitzender der RosaLila PantherInnen (RLP), ist mit der Entscheidung zufrieden. Die RLP haben gemeinsam mit dem Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner den VfGH-Entscheid erstritten. Das Ergebnis sei nicht nur, dass gleichgeschlechtliche Paare ein Recht auf einen Doppelnamen mit Bindestrich haben, sondern der VfGH werde auch das ganze Namensrecht prüfen, so Zernig.

Auch Grapner, gleichzeitig Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL), sagte, er sei stolz auf Österreich, weil man diese Sache selbst erledigen konnte und dazu keinen Gang zum Menschengerichtshof in Straßburg antreten habe müssen.

Links zum Thema

  • homoehe.GGG.at: Alle Informationen zur Eingetragenen Partnerschaft

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