Donnerstag, 28. März 2024
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Volksanwaltschaft gegen Blutspendeverbot

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Kritik am Blutspendeverbot für schwule Männer in Österreich übt Bundesrat Marco Schreuder von den Grünen.

Grund dafür ist der Bericht der Volksanwaltschaft, der heute im Bundesrat behandelt wurde. Unter anderem behandelte die Volksanwaltschaft die Beschwerde von zwei schwulen Männern, die kein Blut spenden durften. „Wie die Volksanwaltschaft völlig richtig betont, spricht das Blutspendegesetz nur von ‚Risiko‘ und unterscheidet zurecht nicht nach sexueller Orientierung. Organisationen wie das Rote Kreuz dagegen schon“, so Schreuder.

So würde es die Volksanwaltschaft einen Ausschluß schwuler Männer von der Blutspende verstehen, wenn es entsprechende Studien gäbe. „Diese sind jedoch nicht vorhanden“, so Schreuder in einer Aussendung. Die Volksanwaltschft betont in ihrem Bericht ausdrücklich, dass HIV genauso durch heterosexuellen Kontakt übertragen werden kann und wird. „Natürlich ist die Risikofrage bei Blutspenden wichtig. Allerdings kennt Risikoverhalten keine sexuelle Orientierung. Daher gehört der Fragebogen des Roten Kreuzes dringend geändert“, fordert der Grüne Bundesrat.

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„Dass Organisationen wie das Rote Kreuz signalisieren, heterosexuelles Risikoverhalten sei eigentlich kein Risiko, homosexuelles jedoch sehr wohl, ist gerade heute – am Welt Aids Tag – ein fatales Zeichen. Denn Aufklärung über die Gefahr der HIV-Übertragung muss alle erreichen. Ich fordere das Rote Kreuz – wie alle anderen Organisationen, die Homosexuelle als Risikogruppe stigmatisieren – auf, sogleich und heute ihre Fragebögen für Blutspendewillige zu andern“, so Schreuder.

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