Donnerstag, 25. April 2024
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Referendum gegen Reform des Familienrechts in Slowenien erlaubt

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In Slowenien darf die Mehrheit über Minderheitenrechte abstimmen: Das Verfassungsgericht hat eine Volksabstimmung über das neue Familiengesetzbuch erlaubt, das unter anderem die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht.

Die Regierung wollte die Volksabstimmung über das bereits beschlossene Gesetz mit der Klage vor dem Verfassungsgericht unterbinden. Die Initiative „Für Familie und für Kinderrechte“ hatte bereits 27.700 der für eine Volksabstimmung notwendigen 40.000 Unterschriften zusammen. Während der Klage hat die Initiative das Sammeln von Unterschriften eingesetzt. Unterstützt wird die Initiative von konservativen Regierungsparteien und der römisch-katholischen Kirche. Sie findet, dass „die vorgeschlagene Neudefinition der Familie sowie die Relativierung von Mutterschaft und Vaterschaft“ nicht in das Familiengesetzbuch gehören, so eine Mitteilung der kirchlichen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden.

Besonders inakzeptabel für die Aktivisten ist neben der Legalisierung der Stiefkindadoption auch die neue Definition von Familie. Sie findet, dass es für die Entwicklung eines Kindes das Beste sei „eine gute Mutter und einen guten Vater“ zu haben. Das neue Gesetz, das die bestehende Regelung aus dem Jahr 1976 ablöst, definiert eine Familie als „eine Lebensgemeinschaft von Kindern mit einem oder beiden Eltern oder einem anderen Erwachsenem, wenn dieser für das Kind sorgt“. Eine Formulierung, die übrigens einer UNO-Definition entspricht. Damit hätten auch die rund 100 Kinder, die Schätzungen zufolge in Slowenien in Regenbogenfamilien leben, mehr Rechtssicherheit – etwa beim Erbrecht.

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Enttäuschung über die Entscheidung der Gerichts gibt es erwartungsgemäß bei den Befürwortern des neuen Familienrechts. Das slowenische Justizministerium kritisiert, dass – wenn die Volksabstimmung zustande kommt – eine Mehrheit über Minderheitenrechte abstimmen werde. Ähnlich auch die Kritik des Soziologen Ales Crnic: Das Verfassungsgericht habe die Gelegenheit versäumt zu erklären, „dass man über gewisse Fragen nicht mit Referenden entscheiden kann“, so Crnic in der Tageszeitung „Dnevnik“. Der scheidende Familienminister Ivan Svetlik befürchtet nach dem Gerichtsurteil, dass Slowenien in eine „Kulturblockade“ der katholischen Kirche kommen werde.

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