Donnerstag, 28. März 2024
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Eingetragene Partnerschaften auch in Polen?

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Auch Polen könnte schon bald Eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare einführen. Einen entsprechenden Entwurf kündigte Artur Dunin, Abgeordneter der regierenden „Bürgerplattform“ (PO), noch für den Jänner an.

Diesem Entwurf zufolge, so Dunin in der Freitag-Ausgabe der Tageszeitung „Rzeczpospolita“, sollen sowohl hetero- als auch homosexuelle Paare eine Lebenspartnerschaft schließen können. Diese Paare würden dann vor allem das Erbrecht erhalten. Vergünstigungen, die Ehepaare bei der Einkommensteuer bekommen, bleiben Lebenspartnern verwehrt.

Damit hat sich Ministerpräsident Donald Tusk offenbar durchgesetzt: Er hatte sich im Wahlkampf für ein Partnerschaftsgesetz ausgesprochen, obwohl sowohl seine Partei als auch der Regierungspartner, die konservative Bauernpartei PSL, gegen dieses Gesetz sind.

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Im Gegensatz dazu befürwortet eine große Mehrheit der polnischen Bevölkerung, Lesben und Schwulen nach dem Tod des Partners das Erbrecht zuzugestehen. Sie befürworten allerdings auch die gemeinsame Besteuerung von Lebenspartnern – ein Punkt, über den sich die Regierung noch nicht traut.

Die linke Opposition, bestehend aus der „Bewegung Palinkots“ (RP) und dem Bündnis der demokratischen Linken (SLD) brachte deshalb am Freitag einen eigenen Gesetzesantrag für die Einführung von Lebenspartnerschaften in Polen ein. Er sah neben dem Erbrecht auch steuerliche Vergünstigungen vor.

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